AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CW-Soft HogaWare EDV-Vertriebsgesellschaft (im Folgenden: CW-Soft)

§ 1 Geltungsbereich

1.     Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der CW-Soft gelten ausschließlich.

Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der CW-Soft abweichende Bedingungen des Kunden werden von der CW-Soft nicht anerkannt, es sei denn, die CW-Soft stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der CW-Soft gelten auch dann, wenn die CW-Soft in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen der CW-Soft abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos annimmt.

2.     Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.

3.     Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der CW-Soft.

4.     Änderungen der Geschäftsbedingungen der CW-Soft bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit der CW-Soft. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

5.     Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der CW-Soft dem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Weiterhin liegen die AGB in den Geschäftsräumen der CW-Soft aus und sind im Internet unter www.cw-soft.de einsehbar und auszudrucken. Hierauf macht die CW-Soft ausdrücklich aufmerksam.

§ 2 Allgemeines

1.     Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen eingetreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.     Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3.     Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In den Fällen, in denen für Verbraucher bzw. Unternehmer unterschiedliche Regelungen gelten, sind diese jeweils unter Verbraucher bzw. Unternehmer gesondert dargestellt.

4.     Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 3 Angebot

1.     Angebote der CW-Soft sind freibleibend, das heißt, diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die CW-Soft.

2.     Erklärungen der CW-Soft im Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der CW-Soft über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

3.     Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die CW-Soft hergeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen keinen Fehler des Produktes dar.

4.     Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen und Konstruktionsmerkmale in Druckerzeugnissen entsprechen den jeweils zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Änderungen sind vorbehalten. Die Darstellung im Internet, Prospekten, Zeitungen etc. stellt kein bindendes Angebot der CW-Soft dar. Ein Vertrag über den Kauf und Versand von Waren kommt erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch die CW-Soft.

5.     Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen der Mitarbeiter der CW-Soft bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der CW-Soft. Außendienstmitarbeiter der CW-Soft sind nur befugt, Erklärungen des Kunden an die CW-Soft zu übermitteln.

6.     Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen die CW-Soft zur Richtigstellung, auch bei schon erteilten Rechnungen.

7.     Sofern die CW-Soft ein individuelles Angebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein derzeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardware- bzw. Softwareerweiterungen und/oder fachlich funktionalen Aspekten. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich abzugeben. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der CW-Soft wirksam.

8.     Soweit die CW-Soft Waren Dritter vertreibt, gelten bezüglich der Systemvoraussetzungen und der Leistung der gelieferten Produkte die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller. Die CW-Soft übernimmt keine Garantie für die Funktions- bzw. Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck.

9.     Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die CW-Soft an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen etc. Eigentum - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die CW-Soft erteilt dazu dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preisregelung für Unternehmer

1.     Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste.

2.     Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der CW-Soft ab Geschäftssitz der CW-Soft ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten für Fracht, Zoll, Versicherung und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.     Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Währungsparitäten, Zölle oder Veränderungen der sonstigen Kosten wie beispielsweise Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

4.     Die CW-Soft ist berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Preisregelung für Verbraucher

1.     Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste, die dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

2.     Sämtliche Preise verstehen sich als EUR-Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.     Die CW-Soft ist berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Preisregelung bei Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) und Online-Dienste, Software-Miete, Domaingebühren, Wartungs- und Hotline-Vertragsgebühren für Unternehmer und Verbraucher

1.     Die Miete ist jeweils monatlich im Voraus am Monatsersten fällig und wird am 1.Werktag des Monats per Lastschrift eingezogen.

2.     Die Gebühren sind jeweils abhängig von der Vertragslaufzeit im Voraus für die Vertragsdauer fällig und werden zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift eingezogen.

3.     Eine andere Art der Zahlung als per Lastschrift ist ausgeschlossen, kann jedoch schriftlich vereinbart werden.

4.     Eine monatliche Rechnung wird nicht erstellt. Den Buchungsbeleg für den Kunden stellt das Bestellformular in Verbindung mit dem Lastschrifttext dar, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.

5.     Die Vertragslaufzeit geht aus dem Bestellformular hervor. In der Regel beläuft sich die Vertragsdauer auf mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bei Verträgen über Domains ergibt sich die Vertragslaufzeit aufgrund der Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabeorganisation.

6.     Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.     Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

8.     Die CW-Soft kann im Falle des Verzuges nach Mahnung ihre Leistungen bis zur Zahlung einstellen. Im Verzugsfall ist die CW-Soft berechtigt, die Zugänge und/oder ASP Leistungen für den Kunden, auch seines weiteren Kunden, sofort zu sperren.

9.     Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die persönlichen Passwörter seiner Zugangskennung vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die CW-Soft von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

10.  Die CW-Soft ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für Leistungen für Fremdgebühren (z.B. Domains, Datentransportleistungen, wie Transfervolumen u. ä.) maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Wird die Zustimmung nicht erteilt, endet der Vertrag über die Bereitstellung dieser Leistungen.

11.  Die CW-Soft ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für die ausschließlich von der CW-Soft zur Verfügung gestellten Leistungen zu erhöhen. Einer Zustimmung durch den Vertragspartner bedarf es nicht. Übersteigt die Erhöhung Entgelte und/oder Gebühren um mehr als 10 % des bisherigen Preises, so steht dem Kunden das außerordentliche Kündigungsrecht zu.

12.  Bei Rücklastschriften berechnet die CW-Soft die angefallenen Bankgebühren zuzüglich 10,00 EUR Bearbeitungspauschale pro Lastschrift. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, oder dass er die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat.

13.  Die CW-Soft behält sich vor, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Gebühren vorzunehmen.

§ 7 Vertragsabschluss für Unternehmer

1.     Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn diese von der CW-Soft ausdrücklich bestätigt werden. Außendienstmitarbeiter der CW-Soft sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

2.     Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von der CW-Soft gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB ist die CW-Soft freigestellt.

§ 8 Vertragsabschluss für Verbraucher

Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn diese von der CW-Soft ausdrücklich bestätigt werden. Außendienstmitarbeiter der CW-Soft sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

§ 9 Lieferung an Unternehmer, Verzug, Unmöglichkeit und Vertragsanpassung

1.     Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die CW-Soft wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

2.     Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3.     Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.

4.     Die CW-Soft haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von ihr oder eines ihrer Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der CW-Soft ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung der CW-Soft wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung oder Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der CW-Soft etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.     Die CW-Soft haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen  Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dem letzten Satz dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

6.     Sofern unvorhergesehen Ereignisse im Sinne dieser Regelung die Vertragserfüllung erheblich beeinflussen (insbesondere bei Unmöglichkeit), wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann die CW-Soft vom Vertrag zurücktreten.

7.     Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann nach Ablauf eines Monats nach Anzeige der Versandbereitschaft der CW-Soft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn, die CW-Soft kann höhere Kosten nachweisen.

§ 10 Lieferung an Verbraucher Verzug und Unmöglichkeit

1.     Die CW-Soft übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Die CW-Soft ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die CW-Soft trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages den Lieferungsgegenstand nicht geliefert erhält. Die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel § 24 unberührt. Die CW-Soft wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn die CW-Soft zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die CW-Soft wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2.     Die CW-Soft haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von ihr oder eines ihrer Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung der CW-Soft für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der CW-Soft etwa vom Kunden gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.     Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

4.     Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der CW-Soft verzögert, kann die CW-Soft pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 5 % berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, das der CW-Soft kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der CW-Soft ist der Nachweis gestattet, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 11 Versendung an Unternehmer

Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:

1.     Bei Lieferung, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der CW-Soft. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von der CW-Soft gegen Bruch -, Transport - und Feuerschäden versichert.

2.     Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Versendung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über, jedoch ist die CW-Soft verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

§ 12 Versendung an Verbraucher

Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort des Geschäftssitzes der CW-Soft. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen der §§ 446, 447 BGB.

§ 13 Zahlungsbedingungen für Unternehmer

1.     Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandensein von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist unzweifelhaft mangelhaft bzw. dem Kunden steht unzweifelhaft ein Recht zur Verweigerung der Annahme der Kaufsache zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängel behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.

2.     Schecks und diskontfähige unversteuerte Wechsel werden von der CW-Soft nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.

3.     Eine Aufrechnung ist nur wegen unbestrittener, unzweifelhafter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüchen des Kunden zulässig.

4.     Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden der CW-Soft Umstände bekannt, die nach ihrem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, ist die CW-Soft berechtigt, sämtliche Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und zwar unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Die CW-Soft ist dann weiterhin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner ist die CW-Soft berechtigt, von Verträgen, die die CW-Soft noch nicht erfüllt hat, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Frist, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5.     Im Falle des Zahlungsverzugs ist die CW-Soft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Der CW-Soft ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6.     Die CW-Soft ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

7.     Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist die CW-Soft berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

§ 14 Zahlungsbedingungen für Verbraucher

1.     Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

2.     Im Falle des Zahlungsverzugs ist die CW-Soft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Der CW-Soft ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 15 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

1.     Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der CW-Soft bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die CW-Soft auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der CW-Soft, es sei denn, dies wird ausdrücklich von der CW-Soft erklärt.

2.     Wenn es sich bei der gelieferten Ware um hochwertige Güter handelt, insbesondere ab einem Nettowert in Höhe von 500,00 EUR, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die CW-Soft unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der CW-Soft die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der CW-Soft entstandenen Ausfall.

3.     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die CW-Soft in Höhe der Forderungen der CW-Soft gegenüber dem Kunden (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die CW-Soft nimmt die vorbezeichnete Abtretung schon jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der CW-Soft, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die CW-Soft wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen der CW-Soft wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die CW-Soft darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche die Abtretung jederzeit offen legen.

4.     Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die CW-Soft wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware diese herausverlangen, insbesondere darf die CW-Soft, um die Vorbehaltsware an sich zu nehmen, die Geschäftsräume des Kunden betreten.

5.     Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die CW-Soft ferner zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücktritt kann die CW-Soft die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die CW-Soft gilt nicht als Vertragsrücktritt.

6.     Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für die CW-Soft. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, der CW-Soft nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die CW-Soft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der CW-Soft anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die CW-Soft verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der CW-Soft gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die CW-Soft ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die CW-Soft nimmt die Abtretung schon jetzt an.

7.     Die CW-Soft verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8.     Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der CW-Soft. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Nettopreis von der CW-Soft maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom netto Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 20 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 40 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto - Listenpreis der von der CW-Soft gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

§ 16 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der CW-Soft bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die CW-Soft - nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes berechtigt, wobei die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist unberührt bleiben.

§ 17 Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Lieferung neuer Sachen

1.     Die CW-Soft hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiter liefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel Ziffer § 23 unberührt. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.

2.     Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

3.     Die CW-Soft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von diesem getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

4.     Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

5.     Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). Die vorstehend in Satz 2 genannten Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

6.     Die Verjährungsfristen nach Abs. 5 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegenüber der CW-Soft, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die CW-Soft bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 5.

7.     Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

(b) Die Verjährungsfristen der Absätze 5 und 6 gelten im Übrigen auch nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit die CW-Soft eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in dem Absatz 5 Satz 1 und 3 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB.

(c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.     Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung ausschließlich der CW-Soft zu. Die CW-Soft wird die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder ersatzweise liefern. Der Kunde hat der CW-Soft stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der CW-Soft einzuholen.

9.     Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

10.  Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß (zum Beispiel infolge Gebrauchs abgenutzte oder verbrauchte Akkubatterien) wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf Grund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

11.  Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeit- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der CW-Soft gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

12.  Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die CW-Soft bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den Lieferanten gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Abs. 8 dieser Regelung entsprechend. Ebenso gilt für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2 BGB Abs. 11 diese Regelung entsprechend.

13.  Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Kunden verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht.

14.  Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Kunden gegen die CW-Soft und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

15.  Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16.  Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die CW-Soft berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von der CW-Soft berechnet.

§ 18 Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Lieferung gebrauchter Sachen

1.     Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Im Falle des vorstehenden Satz 2 gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.

2.     Die Ausschluss - bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die CW-Soft, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die CW-Soft bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen.

3.     Der Ausschluss und die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 gelten mit folgender Maßgabe:

a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

b) Sie gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit die CW-Soft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen, so gelten an Stelle des Ausschlusses und der Frist nach Abs. 1 die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB.

c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4.   Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache.

5.   Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 19 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

1.     Die CW-Soft hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiter liefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel § 24 unberührt.

2.     Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.

3.     Soweit eine neue Ware Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.

4.     Die Verjährungsfrist nach Abs. 2 und Abs. 3 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die CW-Soft, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

5.   Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

(b) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen die anwendbaren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) bzw. Nr. 3 (sonstige Sachen) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB.

(c) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

(d) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.   Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüche mit der Ablieferung.

7.   Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

§ 20 Rücktritt vom Unternehmer

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die CW-Soft die Pflichtverletzung zu vertreten hat; dies gilt auch im Fall von Mängeln. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der CW-Soft zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

§ 21 Rücktritt vom Verbraucher

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die CW-Soft die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der CW-Soft zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 22 Rückgriffsansprüche des Unternehmers

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die CW-Soft gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 23 Haftung gegenüber Unternehmern

1.     Die CW-Soft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die CW-Soft nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt (Verletzung Leben, Körper, Gesundheit).

2.     Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.

3.     Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß der Klausel § 9 Nr. 2 - 6.

4.     Soweit eine Haftung von der CW-Soft ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 24 Haftung gegenüber Verbrauchern

1.     Die CW-Soft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrerseits oder eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet die CW-Soft nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.

2.     Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben (Erklärung der CW-Soft, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass die CW-Soft verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will).

3.     Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß Klausel § 10 Nr. 2 - 3.

§ 25 Lizenzvereinbarungen, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Unternehmern

1.     Der Kunde erhält von der CW-Soft, soweit erforderlich, für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von der CW-Soft für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien), sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verknüpft sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

2.     Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm je Lizenz nur auf einem Rechner gleichzeitig zu nutzen. Eine "Nutzung" eines Programms liegt dann vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computersystems befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

3.     Der Kunde darf und soll Datensicherungen erstellen und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch elektronisch vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf weder Urheberrechtsvermerke von der CW-Soft oder anderen ändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen oder umzuwandeln (Re-Assemblieren - Re-Kompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu vermarkten.

4.     Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirkung einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen, die der Kunde von der CW-Soft erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme von seinen Computersystemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der CW-Soft bestehen auch über eine Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

5.     Die CW-Soft übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Dies gilt nicht, wenn Schutzrechte Dritter arglistig verschwiegen wurden oder diesbezüglich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache von der CW-Soft übernommen wurde. Der Kunde hat die CW-Soft von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 26 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Lieferanten

1.     Lieferanten der CW-Soft sind verpflichtet, ihre Schutz- und Urheberrechte gegenüber der CW-Soft anzuzeigen.

2.     Die CW-Soft ist unter Beachtung der jeweiligen Vertrags- und Gesetzeslage berechtigt, Schutz- und Urheberrechte der Lieferanten an Kunden zu übertragen

§ 27 Lizenzvereinbarungen, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Verbrauchern

1.     Der Kunde erhält von der CW-Soft, soweit erforderlich, für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von der CW-Soft für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien), sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verknüpft sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

2.     Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm je Lizenz nur auf einem Rechner gleichzeitig zu nutzen. Eine "Nutzung" eines Programms liegt dann vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computersystems befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

3.     Der Kunde darf und soll Datensicherungen erstellen und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch elektronisch vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf weder Urheberrechtsvermerke von der CW-Soft oder anderen ändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen oder umzuwandeln (Re-Assemblieren - Re-Kompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu vermarkten.

4.     Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirkung einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen, die der Kunde von der CW-Soft erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme von seinen Computersystemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der CW-Soft bestehen auch über eine Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

5.     Sofern nicht anders vereinbart, ist die CW-Soft verpflichtet, die Lieferung lediglich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechte Dritter (im folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der CW-Soft erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferung gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet die CW-Soft gegenüber dem Kunden wie folgt:

(a) Die CW-Soft wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Nutzungsrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist der CW-Soft dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritt- oder Minderungsrechte zu.

(b) Die Pflicht der CW-Soft zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Klausel §24.

(c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde der CW-Soft die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der CW-Soft alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzverletzung verbunden ist.

6.   Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzverletzung zu vertreten hat.

7.   Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzverletzungen durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch von der CW-Soft nicht voraussehbare Anwendungen oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von der CW-Soft gelieferten Produkten eingesetzt wird.

8.         Im Falle der Schutzverletzungen gelten die in Nr. 5 a geregelten Ansprüche des Kunden.

§ 28 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel für Verbraucher

Bei Fernabsatzgeschäften im Sinne des § 312b BGB steht dem Kunden ein uneingeschränktes Rückgaberecht gemäß § 356 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware - ohne Angabe von Gründen - zu. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Rücksendung der Ware oder die Absendung des schriftlichen Rückgabeverlangens an die CW-Soft. Bei einem Warenwert bis zu 40,00 EUR trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

§ 29 EG-Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmer

1.     Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die CW-Soft. Der Kunde ist verpflichtet, der CW-Soft auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.

2.     Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei der CW-Soft aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

3.     Jegliche Haftung der CW-Soft aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen soweit von Seiten der CW-Soft nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 30 Sonstiges

1.     Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2.     Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

3.     Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, bei allen aus dem Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der CW-Soft. Die CW-Soft ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

4.     Die Auftragsentwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde stimmt der Bearbeitung durch die CW-Soft im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten zu.

5.     Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Diese AGB sind gültig ab: 01.01.2006

Hier können Sie unsere AGB als PDF downloaden.


Letzte Änderung 05.04.2016